Bedingungen
Taxi Flughafen Wien erbringt Leistungen auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen, Leistungsbeschreibung und Preisliste. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch wenn Flughafentaxi Wien ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Flughafentaxi Wien. Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung durch Flughafentaxi Wien zustande.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von Wiener Flughafenfahrer oder subsidiär nach dem schriftlichen Angebot von Wiener Flughafenfahrer. In Prospekten, Leistungskatalogen, Preislisten und ähnlichen Informationen enthaltene Angaben sind nur insoweit verbindlich, als ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird.
Die Beförderung erfolgt nach den Vorschriften der StVO und dem PBefG. Die Fahrgäste haben sich an Weisungen von Wiener Flughafenfahrer oder des Chauffeurs zu halten. Handeln Gäste gegen die Weisungen oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs dar, ist Wiener Flughafenfahrer berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet Wiener Flughafenfahrer den vollen Fahrpreis einschließlich des Fixpreises oder Kilometerpreises und aller Neben- und Sonderleistungen.
Abholung am Flughafen (Flughafentaxi Wien)
Jede Änderung der vereinbarten Abholzeit – gleich aus welchem Grund – ist dem Wiener Flughafenfahrer unverzüglich mitzuteilen. Der durch die unterlassene unverzügliche Anzeige entstehende Schaden geht zu Lasten des Käufers.
Der Chauffeur von Wiener Flughafenfahrer steht Ihnen zur vereinbarten Abholzeit am entsprechenden Treffpunkt im Flughafenterminal oder an einem zuvor schriftlich vereinbarten Treffpunkt mit Namensschild oder Firmenlogo zur Verfügung (frühere oder spätere Verfügbarkeit muss bei der Buchung angegeben werden) und wartet bis zu 60 Minuten ohne Aufpreis. Die Telefonnummer, unter der der Fahrgast seinen Chauffeur erreichen kann, ist auf der Website aufgeführt.
Sollte nach 60 Minuten Wartezeit kein Kontakt zum Fahrgast oder Kunden hergestellt werden, kehrt der Chauffeur ohne den Fahrgast nach Wien zurück. Dann gilt die Leistung des Wiener Flughafenfahrers als erbracht und der volle Preis ist zur Zahlung fällig. Zusätzliche Wartezeiten auf Wunsch des Kunden werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
Preise
Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Es gelten die am Tag der Buchungsbestätigung gültigen Preise. In der Preisliste nicht aufgeführte Pauschalpreise können nur schriftlich vereinbart werden und gelten nur für das vereinbarte Fahrtdatum und die Mietzeit. Darüber hinausgehende Zeiten und Entfernungen werden nach der gültigen Preisliste berechnet.
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden von Wiener Flughafenfahrer oder des Chauffeurs. Der Fahrpreis beinhaltet die Personenbeförderung mit normalem Gepäck; die Mitnahme sperriger Güter bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Zahlungsbestimmungen
Der Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von Wiener Flughafenfahrer oder subsidiär nach dem schriftlichen Angebot. Angaben in Prospekten, Leistungskatalogen, Preislisten und ähnlichen Informationen sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
Stornierungen und Rücktritt
Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder bei mündlicher Erklärung von Wiener Flughafenfahrer schriftlich bestätigt werden. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei Wiener Flughafenfahrer an.
Stornierungen bis einschließlich 24 Stunden vor dem vertraglich bestimmten Antritt der Fahrt sind kostenfrei. Bei späteren Stornierungen berechnet Wiener Flughafenfahrer einen Anteil am Fahrtgrundpreis als Schadensersatz. Dieser Anteil beträgt:
- 50 % bei Stornierungen bis 12 Stunden vor Fahrtbeginn
- 80 % bei Stornierungen bis 3 Stunden vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Leistungserfüllung
- 100 % bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt
Aufwendungen berechnet Wiener Flughafenfahrer unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierungen, wenn diese bereits angefallen sind. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Wiener Flughafenfahrer gar kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
Wiener Flughafenfahrer behält sich vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, in Insolvenz gerät oder aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass die Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden, oder der Kunde ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflichten verletzt.
Pflichten und Haftung des Kunden
Der Kunde teilt Wiener Flughafenfahrer unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner (Rechnungs-)Anschrift, seiner Rechtsform und seiner Bankverbindung mit. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu Fahrgästen, Zeit und Ort der Leistungserbringung zu machen. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche Mitteilung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Mitteilung vermieden worden wären.
Der Kunde verpflichtet sich – auch im Namen der Fahrgäste – die Leistungen von Wiener Flughafenfahrer nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere:
- die Erfüllung der Dienstleistung nicht zu stören oder zu behindern
- keine Schäden hervorzurufen
- nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen
- das Rauchverbot im Fahrzeug strikt einzuhalten
- die Übernahme des Fahrpreises nicht zu verweigern
Verstößt ein Kunde gegen diese Pflichten, ist Wiener Flughafenfahrer berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Verletzung haftet der Kunde gegenüber Wiener Flughafenfahrer auf Schadensersatz.
Haftung von Wiener Flughafenfahrer
Wiener Flughafenfahrer haftet dem Kunden auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Wiener Flughafenfahrer, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei Sachschäden wird die Haftung von Wiener Flughafenfahrer auf 1.000,00 € pro Fahrgast begrenzt.
Wiener Flughafenfahrer haftet nicht für Ersatz- oder Zusatzkosten, falls der Fahrgast nicht abgeholt wird – dies gilt sowohl für Abholungen zum Flughafen als auch vom Flughafen. Für die Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung nach den jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Für eventuelle Zusatzversicherungen hat der Kunde selbst Sorge zu tragen.
Wiener Flughafenfahrer haftet nicht für Terminversäumnisse und deren wirtschaftliche Folgen, soweit diese nicht von ihm verschuldet wurden. Dazu zählen z. B.:
- Verkehrsstaus, Straßensperrungen
- Fahrzeugpannen oder Verkehrsunfälle
- schlechte Witterung
Für Schäden infolge fehlerhafter Übermittlung von Daten durch den Kunden übernimmt Wiener Flughafenfahrer keine Haftung.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Sofern nicht anders vereinbart, ist Gerichtsstand Wien.
Teilunwirksamkeit
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. Anstelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.
Technische Störungen
Eventuelle technische Störungen auf dem Webportal werden so rasch wie möglich durch den Anbieter (AN) behoben. Der AN übernimmt keine Haftung für die Dauer der Störung.
Sonstiges
Mündliche und sonstige Vereinbarungen direkt zwischen Auftraggeber (AG) und dem Chauffeur, ohne dass der AN darüber informiert wurde, sind strengstens untersagt. Falls solche Vereinbarungen dennoch stattfinden, übernimmt der AN keine Haftung für daraus resultierende Ereignisse. In diesem Fall gelten die oben genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
11.1. Gerichtsstand und Bedingungen
Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen davon unberührt. Für nicht beschriebene Bedingungen treten die örtlichen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Gerichtsstand Wien.